Mittwoch, 18. Januar 2012

Strafprozess: Seit 1.1.2012 - Zwangs-Hiv-Tests

Rechtskomitee LAMBDA (RKL) unterstützt Antrag an den Verfassungsgerichtshof

Das Terrorismuspräventionsgesetz bringt auch eine Novelle der Strafprozessordnung. Seit 1.1.2012 sind gewaltsame Blutabnahmen bei Verdacht einer Ansteckung mit Hiv zulässig, obwohl die Verfassung zwangsweise Blutabnahmen verbietet. Eine Beschwerde liegt bereits beim Verfassungsgerichtshof.

Mit dem im Oktober 2011 verabschiedeten Terrorismuspräventionsgesetz wurden Zwangsblutabnahmen bei Verdacht des Vergehens der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 Strafgesetzbuch) erlaubt. Bisher waren zwangsweise Blutabnahmen (bei nicht berauschten TäterInnen) nur bei Verdacht auf ein Sexualverbrechen oder auf ein (anderes) Verbrechen zulässig, das mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.

Das ist seit 1. Jänner anders, obwohl der Verfassungsgerichtshof zwangsweise Blutabnahmen verbietet, weil niemand gezwungen werden darf, seinen Körper als Beweismittel gegen sich selbst zur Verfügung zu stellen. Die erste Beschwerde gegen die neue Befugnis der Kriminalpolizei liegt bereits beim Verfassungsgerichthof.

Der unbescholtene Antragsteller ist Hiv-positiv und beantragt die Aufhebung der Gesetzesnovelle. Die Staatsanwaltschaft (StA) hat gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts gem. § 178 StGB eingeleitet, weil ihn ein anderer Hiv-positiver Mann beschuldigt, ihn mit Hiv angesteckt zu haben. Tatsächlich hatte der Mann mit diesem anderen Mann vor Jahren einvernehmlichen sexuellen Kontakt, jedoch entsprechend den vom Gesundheitsministerium und den Aids-Hilfen propagierten Safer Sex Regeln, also mit Sexualpraktiken, bei denen eine Ansteckung nicht möglich ist (Oralverkehr ohne Ejakulation in den Mund).

Erpresst und angezeigt

Der mehrfach wegen Gewalt-, Suchtgift- und Vermögensdelikten vorbestrafte Anschuldiger hat die Anzeige, in der er ungeschützten passiven Analverkehr behauptete, erst Jahre nach dem sexuellen Kontakt erstattet und erst nachdem der Beschuldigte nicht bereit war, seine erheblichen finanziellen Forderungen zu erfüllen. Zudem hat er selbst in seiner Einvernahme angegeben, anderweitig ungeschützte sexuelle Kontakte gehabt zu haben und hatte er im Internet flüchtige sexuelle Kontakte („Sexdates“) gesucht mit einem Profil, auf dem angegeben war: „Safer Sex: Niemals“. Darüber hinaus ist dieser Mann nach seinen eigenen Angaben heroinsüchtig, und war daher, außer dem sexuellen noch anderen Übertragungswegen für eine Hiv-Infektion ausgesetzt.

Das gegen den Anschuldiger (wegen des Verdachts der schweren Erpressung) eingeleitete Strafverfahren wurde „wegen der widerstreitenden Aussagen“ sogleich nach Einvernahme der beiden Männer eingestellt. Nicht jedoch das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der Gefährdung durch übertragbare Krankheiten (wofür bereits unsafer Sex ausreicht, ohne dass es zu einer Ansteckung gekommen ist). Auch hier bestanden widerstreitende Aussagen, jedoch begehrte der Staatsanwalt eine Blutuntersuchung (phylogenetische Untersuchung).

Gefahr der Verurteilung Unschuldiger

Eine phylogenetische Untersuchung kann aber eine Ansteckung nicht beweisen. Und phylogenetische Untersuchungen bergen das Risiko falscher Ergebnisse und von Fehlinterpretationen zu Lasten des Beschuldigten Es gibt (noch) keine Standards (Richtlinien) für die Durchführung dieser Analysen zu gerichtlichen Zwecken und ihre Ergebnisse werden von Gerichten leider immer wieder missverstanden und fehlinterpretiert. Darauf weisen UNAIDS und die EU-Grundrechteagentur seit Jahren hin.

Der Mann hat daher einer Blutabnahme nicht zugestimmt, weil er befürchten muss, auf Grund der Testergebnisse unschuldig verurteilt zu werden. Seit 1. Jänner muss er nun jederzeit die gewaltsame Abnahme einer Blutprobe fürchten und hat sich daher an den Verfassungsgerichtshof gewandt.

„Es ist unglaublich, dass die Regierungsparteien, gegen die Opposition, diese verfassungswidrige Regelung beschlossen haben“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt des Antragstellers Dr. Helmut Graupner, „Es bleibt, wie so oft, die Hoffnung auf den Verfassungsgerichtshof“.

Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Dr. Peter Schieder, Volksanwältin NRAbg.a.D. Mag. Terezija Stoisits, Bundesrat Marco Schreuder, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung Dr. Barbara Helige sowie die Vorsitzende der FG Grundrechte der Richtervereinigung Dr. Mia Wittmann-Tiwald, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt, den Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der EU-Grundrechteagentur Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde über Einladung von NRPräs. Mag. Barbara Prammer am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).

Rückfragehinweis: 01/8763061, 0676/3094737, office@RKLambda.at, www.RKLambda.at

Pride-Out News

Dienstag, 17. Januar 2012

Soccer – Back to the Closet?

Warum sollten Homosexuelle keine guten Fußballspieler sein?



Sind Frauen schlecht in Männerberufen? Müssen sie verheimlichen, dass sie in Männerberufen arbeiten?

Wohl kaum !

Warum sollten sich also Homosexuelle Fußballer verstecken müssen?

Scheint fast so, als wäre nun endlich eine lebhafte Diskussion um die letzte großen "Hetero-Domäne" ausgebrochen ist. Ausschlag zur großen Diskussion gab der Münchener Fußballspieler Philipp Lahm. Er befürchtet, dass ein Coming-out schwulen Spielern schaden könnte.
Was in jedem Job zählt ist die Leistung, die sich ja seit erscheinen einer Kalifornischen Studie ja auch noch verbessern soll. Vielleicht sind die Fußballspieler mancher Nationen ja gerade deshalb nicht die Besten?

Outing am Arbeitsplatz fördert die Produktivität

Wer weiß schon, ob der erste Club mit einem offenen Homosexuellen nicht zu Höchstleistungen fähig ist!

Pride-Out News

Outing am Arbeitsplatz fördert die Produktivität

Laut Studie soll sich ein solches Outing sogar positiv auf die Arbeitsleistung der heterosexuellen Arbeitskollegen auswirken.



Getestet bei der Studie wurden 2 Gruppen. Eine davon mit einem ungeouteten Homosexuellen und eine Gruppe mit einem bekennenden Homosexuellen. Gruppe 1 befand sich in einer ambivalenten Kenntnislage, da sie lediglich wussten, dass Ihr neuer Kollege gerne kocht, tanzt und in einer Partnerschaft ist. Gruppe 2 bekam die Information, dass sich Ihr neuer Kollege in einer homosexuellen Partnerschaft befindet.

Bereits im Vorfeld prognostizierten die Wissenschaftler, dass sie die zweite Gruppe wesentlich besser schlagen würde. Dies belegte ein Mathematiktest, bei dem die erste Gruppe wesentlich schlechter abschnitt.

Bei einer Motorischen Übung, bei der mehrere Ziele in einem Videospiel abgeschossen werden sollte, schnitt die Gruppe 2 wesentlich besser ab.

Die Forscher vermuten, dass die Versuchspersonen bei einer ambivalenten Situation nicht die vollkommene geistige Leistung einsetzen können, weil sie Teile des Gehirns mit der Frage beanspruchen würden, ob der neue Kollege schwul sei oder nicht. Diese Frage brauchen sich Kollegen in der zweiten Gruppe nicht mehr fragen, weshalb eine bessere Leistung erzielt wurde.

Das Phänomene für dieses Experiment wurde bereits in frühere Studien untersucht, wobei es um das Miteinander von Mehrheits- und Minderheitsidentitäten ging. Weiße Menschen schnitten bei kognitiven Tests schlechter ab, wenn sie von einem dunkelhäutigen Versuchsleiter durchgeführt wurden. Gruppen mit einem weißen Versuchsleiter schnitten sie im Test deutlich besser ab. Mentale Ressourcen seien bei einem Schwarzen damit beschäftigt, möglichst vorurteilsfrei zu erscheinen.
Bei sexueller Orientierung kommt eben auch die nicht sichtbare Unsicherheit dazu, die bei der Hautfarbe nicht zu tragen kommt.

Diese Unsicherheit kann laut Forschern der Studie dazu führen, dass die Leistung bei einer gemeinsamen Arbeit schlechter wird. Ein Grund mehr, der gegen eine “Don’t ask, don’t tell”-Regelung bei der US-Army spricht. Schießen und andere Tätigkeiten funktionieren ja, wie in der Studie bewiesen mit einem schwulen Partner sogar besser.

Pride-Out News

Sonntag, 15. Januar 2012

Film “Coming Out” Mo 16.1.2012 auf MDR

Coming Out

Mo 16.1.2012 23.00 bis 0.50

Sender: MDR

SCHWULENDRAMA

MDR gratuliert damit Michael Gwisdek zum 70. Geburtstag am 14.01.



DEFA-Trailer “Coming Out”
DDR 1989, 113 min., color
Director: Heiner Carow
Script: Wolfram Witt
Camera: Martin Schlesinger
Editing: Evelyn Carow
Music: Stefan Carow
Cast: Matthias Freihof, Dagmar Manzel, Dirk Kummer, Michael Gwisdek, Werner Dissel

Das erste und einzige DEFA-Film über Homosexualität, uraufgeführt am 9. November 1989, am Abend des Falls der Berliner Mauer. Die Handlung spielt in Ost-Berlin. Der junge Lehrer Philipp lernt seine Kollegin Tanja nach einem Unfall im Treppenhaus der Schule näher kennen, und die beiden beginnen eine Beziehung. Ein alter Freund Tanjas, Jakob, den sie liebevoll Redford nennt, entpuppt sich als Jugendliebe Philipps. Philipps Eltern hatten die Beziehung beendet, indem sie Jakob einen Zirkelkasten und ein Fahrrad als Entschädigung schenkten. Durch die Wiederbegegnung gerät Philipp in eine Krise, flüchtet in eine Schwulenbar, aus der er schließlich volltrunken von zwei Barbesuchern nach Hause gebracht wird. Einen dieser für ihn anfangs anonymen Helfer, den jungen Matthias, trifft er bald danach vor dem Schauspielhaus wieder und beginnt eine Affäre mit diesem.

Philipp muss sich mit seiner eigenen sexuellen Orientierung auseinandersetzen, hat aber nicht die Kraft hierzu. Auf einem Konzert mit dem berühmten Dirigenten Daniel Barenboim im Schauspielhaus kommt es zu einem Eklat, als Matthias auf der Suche nach Philipp mit Tanja zusammentrifft. Am Ende kann sich Philipp stolz zu seiner Homosexualität bekennen und riskiert den Affront gegen die Schulleitung.

http://www.mdr.de/tv/programm/sendung80784.html

Pride-Out News

“Lost in Paradise” ein positiver Film über Homosexualität in Vietnam

Produzent Ngoc Vu Dang berichtet, dass obwohl die Akzeptanz im Land allmählich gewachsen ist im Laufe der Jahre, Vietnam nach wie vor Diskriminierung herrscht. Gleichgeschlechtliche Ehe ist verboten und Homosexualität ist verpönt und gilt als Krankheit. Homosexualität bedrohe zudem die traditionellen Familienstrukturen.


Der Trailer zu “Lost in Paradise”

Das Toronto Film Festival beschreibt den Film:

Vielleicht ist das der erste Film aus Vietnam, der homosexuelle Liebe sowohl explizit darzustellen und in einem positiven Licht darstellt. Ngoc Dang Vu’s “Lost in Paradise”, seine Charakter lebt in einer bemerkenswerten Reihe von Tönen, von absurd humorvollen bis tragisch. Khoi, eine naiver zwanzig Jähriger, reist nach Ho-Chi-Minh-Stadt von wo aus sein neues Leben beginnt.

Es ist sein erstes Mal in einer großen Stadt, wo er einen Ort zum Leben sucht. Er freundet sich mit Dong an, ein gut aussehender extrovertierter Mann, der mit ihm seine Wohnung teilt. Khoi beginnt den Ort zu erkunden, und trifft dabei auf Lam. Er entscheidet zu bleiben, aber während er duscht, verschwinden Dong und Lam mit seinem Geld und Habe. Es geht nicht lange, bis Lam von Dong verlassen wird und auf der Straße als Stricher arbeitet. Der inzwischen mittellose und desillusionierte Khoi übernimmt Hilfsarbeiten um zu überleben. Lam und Khoi werden schließlich wieder vereinigt, und trotz der vergangener Vorfälle kommen sich die beiden näher und näher

“Lost in Paradise” zeigt die Nöte der Bewohner am Rande der vietnamesischen Gesellschaft. Die Gefahren und Missbrauch in der Welt der Prostitution; Homosexuellen-Bashing, die Schwierigkeit der Aufrechterhaltung einer sinnvollen Beziehung unter extrem prekären Bedingungen. “Lost in Paradise” öffnet unsere Augen für eine selten erblickte Facetten des zeitgenössischen Vietnam und nicht erzählten Geschichten.

Es wird erwartet, dass auf dem Internationalen Filmfestspiele Berlin im Februar sehr gut ankommt. Kritisch hat der Film für seine echten Gefühle ausgezeichnet worden und kann ein kleiner Versuch für eine noch im Entstehen begriffene vietnamesischen Filmindustrie werden.

Pride-Out News