Donnerstag, 26. Januar 2012



Seit 1. Jänner 2012 können Menschen, die im Verdacht stehen, das in Europa weitgehend einzigartige Vergehen der abstrakten Gefährdung durch übertragbare Krankheiten (§ 178 Strafgesetzbuch) begangen zu haben, zu einem Bluttest gezwungen werden. Zur Zwangsblutabnahme diskutierte RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner (auch Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung, www.oegs.or.at http://www.oegs.or.at) live im ZIB24-Studio mit Hermann Greylinger, dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft.

Graupner legte dar, dass das neue Gesetz der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs widerspricht und zudem in keiner Weise geeignet ist, das zu erreichen, wofür es gemacht wurde, nämlich PolizistInnen (und anderen Berufsgruppen) nach Biss-, Kratz-, Spuck- oder Nadelstichattacken Unsicherheit über eine befürchtete Ansteckung, insb. mit Hiv, zu nehmen. Während der Verfassungsexperte Univ-Prof. Dr. Bernhard Funk von der Universität Wien ebenfalls die Verfassungskonformität des neuen Gesetzes in Frage stellte, berichtete Hermann Greylinger von "Signalen der Politik", dass das neue Gesetz in Verfassungsrang gehoben werde, sollte es der Verfassungsgerichtshof aufheben.

Die Sendung zum Nachsehen: http://tvthek.orf.at/programs/1225-ZIB-24/

http://www.RKLambda.at

Pride-Out News

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen