Donnerstag, 26. Januar 2012



Seit 1. Jänner 2012 können Menschen, die im Verdacht stehen, das in Europa weitgehend einzigartige Vergehen der abstrakten Gefährdung durch übertragbare Krankheiten (§ 178 Strafgesetzbuch) begangen zu haben, zu einem Bluttest gezwungen werden. Zur Zwangsblutabnahme diskutierte RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner (auch Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung, www.oegs.or.at http://www.oegs.or.at) live im ZIB24-Studio mit Hermann Greylinger, dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft.

Graupner legte dar, dass das neue Gesetz der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs widerspricht und zudem in keiner Weise geeignet ist, das zu erreichen, wofür es gemacht wurde, nämlich PolizistInnen (und anderen Berufsgruppen) nach Biss-, Kratz-, Spuck- oder Nadelstichattacken Unsicherheit über eine befürchtete Ansteckung, insb. mit Hiv, zu nehmen. Während der Verfassungsexperte Univ-Prof. Dr. Bernhard Funk von der Universität Wien ebenfalls die Verfassungskonformität des neuen Gesetzes in Frage stellte, berichtete Hermann Greylinger von "Signalen der Politik", dass das neue Gesetz in Verfassungsrang gehoben werde, sollte es der Verfassungsgerichtshof aufheben.

Die Sendung zum Nachsehen: http://tvthek.orf.at/programs/1225-ZIB-24/

http://www.RKLambda.at

Pride-Out News

Pfarrer: Missbrauch von Kindern in 214 Fällen

Röm.-kath. Pfarrer wegen sexuellem Missbrauch mit minderjährigen Kindern in 253 Fällen zu sechs Jahre Haft verurteilt. Er habe das besondere Vertrauensverhältnis als katholischer Geistlicher systematisch ausgenutzt, begründete der Richter Manfred Teiwes das Urteil.



Den Pfarrer erwartet zudem ein kirchenrechtliches Verfahren, das entweder in Hildesheim oder in Rom auf ihn wartet. Der 46-Jährige müsse nun damit rechnen, aus dem Priesterdienst entlassen zu werden, so der Bistumssprecher Michael Lukas.

Der Geistliche hatte seit 2004 eine Freundschaft mit dem Sohn einer Witwe, die arglos eine Freundschaft mit dem Ordensmann duldete. Er hat mein Vertrauen ausgenutzt,und gab sich stets als ein hilfsbereiter, guter Freund, so die Witwe. Das Kind wurde von dem Geistlichen betreut und schlief regelmäßig an Wochenenden bei ihm. Zudem verbrachte er auch den Urlaub mit dem Priester. Als der Mutter das Verhältnis zu eng zu werden schien, wandte sie sich sie an den Weihbischof, der schließlich dem Priester im Jahr 2006 den Kontakt zu dem Kind verbot. Der Geistliche freundete sich nur kurze Zeit später mit einer anderen Familie an, die zwei Söhnen hatte.

Durch die Aussagen der Mutter eines der Opfer, die seit ihre Anzeige die heilige Kommunion verweigert bekommen soll, meiden sie auch die Unterstützer des Pfarrers. Sie habe ihnen den Pfarrer weggenommen, so die Betroffen, die immer noch von der Unschuld des Priesters überzeugt sind.
Somit scheine wohl die Uhren in der Gemeinde Salzgitter anders zu laufen, zumal die betroffene Mutter als "Verräterin" gesehen wird.

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